Zusätzliche Fulfillmentbedingungen
1. Einleitung
Diese zusätzlichen Fulfillmentbedingungen („Fulfillmentbedingungen“) gelten für jede Marke, die von den Fulfillmentleistungen Gebrauch macht, die hierin genauer erläutert werden („Fulfillment“), und bilden einen integralen Bestandteil der vorliegenden Bedingungen. In Fällen, in denen diese Fulfillmentbedingungen von den sonstigen Bedingungen abweichen, haben die Fulfillmentbedingungen Vorrang.
2. Definitionen und Interpretationen
- Fulfillmentsleistungen - damit sind optionale Leistungen gemeint, die von Orderchamp für die Marken erbracht werden können und von der Entscheidung der Marken abhängig sind, ob sich die Marken bei der Lagerung, der Bestellungsausführung und bei anderen verwandten Leistungen in Verbindung mit den Waren von Orderchamp unterstützen lassen möchten. Orderchamp erbringt diese Leistungen nicht selbst, sondern beauftragt einen Drittpartei-Anbieter mit der Erbringung der jeweiligen Leistungen.
- Formular für Fulfillmentleistungen - damit ist das Formular oder eine sonstige schriftliche Bestätigung gemeint, in dem/der die Spezifikationen zu den Fulfillmentleistungen enthalten sind, welche die Marke von Orderchamp erhalten wird.
- Lager – damit ist das Lager gemeint, in dem die Waren von Orderchamp im Auftrag der Marke aufbewahrt werden, um die Fulfillmentleistungen erbringen zu können.
3. Rechte und Pflichten von Orderchamp
Während der Laufzeit des vorliegenden Vertrags:
- wird Orderchamp die Fulfillmentleistungen für die Marke im Einklang mit den Angaben in Anhang I – Leistungsumfang erbringen, insoweit diese im Rahmen des Formulars für die Fulfillmentleistungen vereinbart wurden.
- Insofern und insoweit dies erforderlich sein sollte, wird Orderchamp nach eigenem Ermessen Auftragnehmer, Vermittler, Berater und sonstige Anbieter, bei denen es sich jeweils um Drittparteien handelt, mit der Erbringung der Leistungen im Rahmen dieses Vertrags beauftragen. Es ist keine vorherige Zustimmung der Marke erforderlich, wenn derartige Drittpartei-Auftragnehmer, -Vermittler, -Berater und sonstige Drittpartei-Anbieter beauftragt werden.
- Orderchamp muss allerdings sicherstellen, dass die Leistungen auf professionelle Weise und im Einklang mit den Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags, den Fenex-Richtlinien und den sonstigen relevanten Handlungsanweisungen erbracht werden.
4. Rechte und Pflichten der Marke
- Die Marke muss einen angemessenen Bestand an Waren auf Lager haben, um die Einhaltung der bestellungsbezogenen Erfüllungsquote im Einklang mit der Definition von Orderchamp sicherzustellen und aufrechtzuerhalten.
- Die Marke wird Orderchamp innerhalb des betreffenden Zeitraums Bestellinformationen zur Verfügung stellen, unter Nutzung der Systeme und in den Formaten, die von Orderchamp vorgegeben werden.
- Die Marke haftet lediglich für Schäden und/oder Ablehnungen, die aus einem fehlerhaften Umgang mit den Waren während des Transits bis zur Lieferung der Waren an das Lager resultieren.
- Die Marke muss die Lieferung der Waren an das Lager innerhalb eines angemessenen Zeitraums sicherstellen, um die bestellungsbezogene Erfüllungsquote einzuhalten.
- Die Marke muss gewährleisten, dass die Transportfahrzeuge, die für die Abholung und Lieferung der Waren genutzt werden, über einen angemessenen Stauraum verfügen und für die Waren geeignet sind, sodass die Waren nicht beschädigt werden.
5. Eigentum an den Waren
- Die Marke bleibt stets der Eigentümer der Waren, die sich im Besitz von Orderchamp befinden, und unter keinen Umständen geht irgendein Recht, Rechtstitel oder Anteil an den Waren auf Orderchamp über.
- Orderchamp muss die Waren, die von oder im Auftrag der Marke an Orderchamp geliefert wurden, treuhänderisch als Verwahrer für die Marke aufbewahren und darf weder direkt noch indirekt irgendwelche Ansprüche, Retentionsrechte, Pfandrechte oder Belastungen jeglicher Art zugunsten einer Drittpartei in Bezug auf die Waren schaffen, übernehmen oder tragen oder es zulassen, dass diese geschaffen, übernommen oder getragen werden. Außerdem muss Orderchamp dafür sorgen, dass die Waren frei von jeglichen Retentionsrechten, Pfandrechten oder sonstigen Sicherungsrechten bleiben, und dass keine andere Person als der Kunde irgendwelche diesbezüglichen Rechtsansprüche hat.
6. Gebühren, Rechnungslegung und Zahlungen
- Fulfillmentgebühren
Die Marke muss für die Fulfillmentleistungen diejenigen Gebühren zahlen, die in dem Formular für die Fulfillmentleistungen aufgeführt sind, und alle sonstigen Gebühren, die im Vertrag erläutert oder spezifisch zwischen der Marke und Orderchamp vereinbart werden („Gebühren“). - Umsatzsteuer
Alle Gebühren verstehen sich ohne Umsatzsteuer, es sei denn, dass ausdrücklich abweichende Angaben vorhanden sein sollten. - Außerplanmäßige Gebühren
Orderchamp unterstützt eine Option, die ermöglicht, anstelle eines Upgrades zu einem umfangreicheren Plan den bereits laufenden Plan um zusätzliche Features zu ergänzen. Die zusätzlichen Features und Gebühren, die mit Ergänzungen (Upgrades) verbunden sind, werden zu einem Bestandteil des Vertrags, und zwar zu dem Zeitpunkt, an dem die schriftliche Bestätigung durch Orderchamp erfolgt ist, und sie werden in dem Monat in die Rechnung einbezogen, der auf den Monat folgt, in dem die außerplanmäßigen Kosten angefallen sind. - Rechnungslegung
Orderchamp wird der Marke sämtliche Gebühren in dem Abrechnungszeitraum in Rechnung stellen (im Voraus, falls möglich), der in dem Formular für die Fulfillmentleistungen aufgeführt ist, oder Orderchamp wird die Gebühren von den Auszahlungsbeträgen für die Marke abziehen, die aus den Diensten auf der Plattform resultieren. - Zahlungen
Alle Zahlungen, die von einer Marke im Rahmen dieses Vertrags geleistet werden, sind nicht erstattungsfähig und werden über die automatische Zahlungsmethode realisiert, die in dem Formular für die Fulfillmentleistungen angegeben ist oder gegebenenfalls gesondert zwischen der Marke und Orderchamp vereinbart wurde. Alle Zahlungstermine sind feste Termine, und bei Ablauf einer Zahlungsfrist gerät die Marke unverzüglich in Zahlungsverzug, ohne dass eine diesbezügliche Benachrichtigung erforderlich ist. Unbeschadet jeglicher anderen Rechte und Rechtsmittel, die Orderchamp zur Verfügung stehen, ist Orderchamp berechtigt, im Fall einer verspäteten Zahlung, eines fehlgeschlagenen Versuchs der Belastung einer Kreditkarte und/oder eines fehlgeschlagenen Versuchs, Geldbeträge direkt abzubuchen, Verwaltungskosten in Höhe von EUR 5 zu erheben, um die eigenen Kosten zu decken. - Anpassungen
Orderchamp ist berechtigt, die Gebühren auf jährlicher Basis anzupassen. Orderchamp muss die Marke über jegliche Gebührenanpassung mindestens 30 Tage im Voraus benachrichtigen. Falls die Marke nicht mit der Gebührenanpassung einverstanden sein sollte, ist sie berechtigt, innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der entsprechenden Benachrichtigung von Orderchamp Einwände vorzubringen.
7. Versicherung
- Orderchamp muss sicherstellen, dass das Lager bei einem finanzstarken und angesehenen Versicherungsunternehmen versichert ist, und dass sich die Versicherung auf diejenigen Eventualitäten und Verluste zu denjenigen Bedingungen und mit derjenigen Versicherungssumme bezieht, die im Einklang mit der guten Branchenpraxis steht/stehen.
- Es müssen außerdem Versicherungen für Arbeitsunfälle, Berufserkrankungen, die Maschinen und Ausrüstungen des Standorts und alle sonstigen Versicherungen abgeschlossen werden, die kraft Gesetzes erforderlich sind.
- Die Marke muss die Waren gegen Verlust, Diebstahl, Beschädigung etc. absichern, und zwar auch für den gesamten Zeitraum, in dem sich die Waren unter der Kontrolle und in der Verwahrung von Orderchamp befinden.
8. Haftung und Schadensbegrenzung im Zusammenhang mit dem Fulfillment
- Orderchamp übernimmt keine Haftung für jegliche Verluste oder Schäden an angebotenen, gelagerten oder transportierten Waren unabhängig von der Ursache, es sei denn, dass der betreffende Verlust oder Schaden aus einer Nichterfüllung von Orderchamp oder der bevollmächtigten Vertreter von Orderchamp resultiert, was die Anwendung eines Maßes an Sorgfalt betrifft, das eine angemessen umsichtige Person unter ähnlichen Umständen anwenden würde, und Orderchamp haftet auch nicht für Schäden, die durch die Anwendung dieser Art von Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können.
- In Fällen, in denen ein Verlust oder Schaden in Bezug auf angebotene, gelagerte oder transportierte Güter eintritt, für den Orderchamp nicht haftet, ist die Marke dafür verantwortlich, die Kosten für die Entfernung und Entsorgung dieser Waren zu übernehmen.
- Im gesetzlich zulässigen Umfang übernimmt Orderchamp keinerlei sonstige Haftung und gestattet auch keiner anderen natürlichen oder juristischen Person, im Namen von Orderchamp irgendeine Haftung zu übernehmen, was die Bereitstellung der Dienste und die Nutzung der Plattform betrifft. Unter keinen Umständen haftet Orderchamp gegenüber einer Marke oder irgendeiner Drittpartei für jegliche Gewinneinbußen oder indirekte Schäden, Folgeschäden, exemplarische Schäden, Nebenschäden, Sonderschäden oder Strafschäden, die aus der Nutzung der Dienste durch die Marke resultieren, was auch in Fällen gilt, in denen Orderchamp auf die Möglichkeit des Auftretens derartiger Schäden hingewiesen wurde.
9. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung der Fulfillmentleistungen
- Laufzeit
Der Servicevertrag für die Fulfillmentleistungen hat eine Anfangslaufzeit von zwölf Monaten oder eine abweichende Laufzeit im Einklang mit den Angaben in dem Formular für die Fulfillmentleistungen (Anfangslaufzeit). - Verlängerung
Nach Ablauf der Anfangslaufzeit wird die Laufzeit des Servicevertrags automatisch und kontinuierlich jeweils um einen Zeitraum von einem Monat verlängert, es sei denn, dass abweichende Bestimmungen in dem Formular für die Fulfillmentleistungen enthalten sind (Verlängerungslaufzeit). - Kündigung
Dieser Vertrag kann jederzeit von jeder der Parteien ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, indem die betreffende Partei der anderen Partei 90 Tage im Voraus eine entsprechende Mitteilung übermittelt; allerdings unter der Voraussetzung, dass keine der Parteien den vorliegenden Vertrag gemäß dieser Klausel 12c kündigen kann, bevor nicht 12 Monate ab dem Datum des vorliegenden Vertrags vergangen sind. - Kündigung durch Orderchamp
Orderchamp ist berechtigt, den Servicevertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, indem das Unternehmen eine entsprechende schriftliche Mitteilung an die Marke übermittelt, ohne dass dadurch Entschädigungsansprüche entstehen, falls die Marke ihre Verpflichtungen im Rahmen des Servicevertrags verletzt haben sollte und die Marke die betreffende Verletzung nicht im zumutbaren Umfang und nach Erhalt einer entsprechenden Benachrichtigung von Orderchamp innerhalb einer angemessenen von Orderchamp gewährten Frist behoben hat, oder falls eine (drohende) Aussetzung der Zahlungen oder ein Konkurs des Nutzers vorliegen sollte. - Folgen einer Kündigung
- Außer im Fall des Vorliegens abweichender Anweisungen des Kunden wird Orderchamp alle Waren an die Marke liefern, die sich im Besitz oder unter Kontrolle von Orderchamp oder in irgendeinem anderen Teil der Einrichtung befinden, und zwar in der gleichen Form und in dem gleichen Zustand wie bei der Lieferung an Orderchamp, ohne dass irgendein Schaden oder Verlust in Bezug auf die Waren eintreten darf.
- Beide Parteien werden von ihren jeweiligen Rechten und Pflichten im Rahmen des Vertrags befreit, mit Ausnahme derjenigen Rechte, Pflichten und Verbindlichkeiten, die (i) vor der betreffenden Kündigung wirksam geworden sind; und derjenigen Rechte, Pflichten und Verbindlichkeiten, die (ii) über die Kündigung des vorliegenden Vertrags hinaus Bestand haben.
- Die Marke ist nicht verpflichtet, irgendwelche Zahlungen an Orderchamp zu leisten, die über den Betrag hinausgehen, der an Orderchamp für die von Orderchamp erbrachten Leistungen bis zum Zeitpunkt der Kündigung des vorliegenden Vertrags zu zahlen ist, unbeschadet und mit Ausnahme jeglicher gesetzlichen Haftungsansprüche, die in Zukunft entstehen könnten und nicht Bestandteil der vorliegenden Vereinbarung sind.
- Jede Partei muss daraufhin der anderen Partei unverzüglich das Eigentum der betreffenden Partei zurückgeben, einschließlich aber nicht beschränkt auf sämtliche Dokumente und vertraulichen Informationen, inklusive der Details im Zusammenhang mit künftigen Absatzkonzepten oder Verkaufsmodellen, und unter Beifügung sämtlicher Kopien der betreffenden Dokumente und aller sonstigen Dokumente, die der anderen Partei während der Laufzeit des Vertrags anvertraut wurden, was auch für die Hardware und Software gilt, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag übergeben wurde.
- Die Marke muss unverzüglich, aber auf jeden Fall innerhalb von sieben Tagen nach der Kündigung auf eigene Kosten alle Waren entfernen, die sich zum Zeitpunkt der Kündigung bei Orderchamp bzw. in den Einrichtungen von Orderchamp befinden. Die Marke haftet für sämtliche Strafgebühren im Zusammenhang mit der Lagerung, die dem Zweifachen der Standardlagergebühren von Orderchamp entsprechen, was sämtliche Waren betrifft, die die Marke nicht rechtzeitig entfernt hat. Die Parteien kommen dahingehend überein, dass es sich bei den vorstehenden Angaben um eine angemessene vorläufige Schätzung der Schäden und Verluste handelt, die bei Orderchamp infolge einer Nichterfüllung durch die Marke auftreten würden, was die Entfernung der Waren nach der Kündigung betrifft.
- Die Kündigung des Servicevertrags durch Orderchamp beschränkt in keinerlei Weise die Verpflichtung des Nutzers zur Zahlung aller anfallenden Gebühren, unbeschadet jeglicher sonstigen Rechtsmittel, die Orderchamp zur Verfügung stehen.
7. Fortbestand der sonstigen Bestimmungen
Nach der Kündigung des Servicevertrags behalten diejenigen Bestimmungen unabhängig von ihrer Art weiterhin ihre vollumfängliche Gültigkeit und Wirksamkeit, die gemäß ihres Inhalts bis über das Ende der Laufzeit des Servicevertrags hinaus wirksam bleiben sollen.
Anhang A – Umfang der Fulfillmentleistungen
Orderchamp wird die folgenden Leistungen zur Verfügung stellen:
Anhang A1. Wareneingang
- Vor der Annahme der gelieferten Waren muss Orderchamp die Waren inspizieren, um zu verifizieren, dass die Waren nicht beschädigt sind und den Spezifikationen und Mengen entsprechen, die von der Marke kommuniziert wurden und im Lieferschein aufgeführt sind.
- Die Inspektion der Waren beinhaltet lediglich eine Sichtkontrolle der Waren zur Verifizierung der Farbe, Größe und Anzahl der Artikel.
- Zum Zeitpunkt der Annahme der Lieferung:
a) Jegliche Abweichung in Bezug auf die Anzahl der Waren (unabhängig davon, ob die angegebene Anzahl über- oder unterschritten wird) muss der Marke mitgeteilt werden.
b) Diskrepanzen oder Abweichungen hinsichtlich der Qualität der Waren müssen der Marke mitgeteilt werden. - Sollte irgendeine andere Methode zur Inspektion der Waren erforderlich sein, müssen die entsprechenden Richtlinien von der Marke zur Verfügung gestellt werden, und die Anwendung der Richtlinien muss einvernehmlich von der Marke und Orderchamp vereinbart werden. Orderchamp behält sich das Recht vor, angemessene zusätzliche Gebühren für die Inspektion der Waren im Einklang mit den einvernehmlich vereinbarten Richtlinien zu erheben.
Anhang A2. Lagerung der Waren & Bestandsmanagement
- Orderchamp muss die Waren, die an die Einrichtungen von Orderchamp geliefert wurden, im Einklang mit den Vertragsbestimmungen lagern.
- Speicherung des Bestandsverzeichnisses nach dem Wareneingang und Aktualisierung des Bestandsverzeichnisses innerhalb des Systems
- Zählung des Bestands auf Grundlage von Stichproben, insofern und zu dem Zeitpunkt, an dem dies erforderlich sein sollte
- Orderchamp darf die Waren nicht manipulieren und muss zu jedem Zeitpunkt sicherstellen, dass keine Verschlechterung der Qualität der Waren eintritt und die Verpackung nicht beschädigt wird, während sich die Waren im Besitz bzw. unter der Kontrolle von Orderchamp befinden.
- Orderchamp muss die Waren jederzeit während der Laufzeit des Vertrags mit angemessener Sorgfalt und Vorsicht behandeln und lagern und sicherstellen, dass die Waren keiner Gefahr ausgesetzt werden, einschließlich der Gefahr eines Diebstahls oder einer Plünderung.
- Die Waren der Marke werden an einem Lagerstandort aufbewahrt, der von Orderchamp bestimmt wird.
- Orderchamp muss angemessene Sicherheitsvorkehrungen treffen, um Diebstahl oder Plünderung in oder aus den Einrichtungen zu verhindern.
Anhang A3. Bearbeitung der Bestellungen, Versand & Rücksendungen
- Orderchamp muss Kundenbestellungen der Marke über die Plattform, andere Drittpartei-Internetplattformen, die eigenen Websites der Marke und sonstige Einzelhändler und Vertriebsunternehmen annehmen.
- Bei Eingang der besagten Bestellungen muss Orderchamp:
a) Die Artikel aus dem Lager entnehmen und inspizieren
b) Die Artikel sicher verpacken
c) Die Artikel über das Transportnetzwerk von Orderchamp versenden - Falls irgendeine Kundenbestellung Waren von mehr als einer Marke umfasst, muss Orderchamp, insofern dies erforderlich sein sollte, die Waren der Marke zusammen mit denjenigen anderer Marken aus dem Lager entnehmen, verpacken und versenden.
- Rücksendungen der Kunden entsprechend dem Auftrag der Marke annehmen und diese im Einklang mit dem vereinbarten Verfahren bearbeiten
Anhang A4. Nachverfolgung der Daten und Bestände
- Orderchamp wird alle benötigten Daten und Bestandsinformationen im Zusammenhang mit den Waren und Bestellungen für die Marke zur Verfügung stellen, um der Marke zu ermöglichen, ihre Bestände angemessen zu verwalten.
Anhang A5. Sonstige Bestimmungen
- Orderchamp muss das Lager während der Geschäftszeiten betriebsbereit halten.
- Orderchamp muss auf eigene Kosten die Einrichtungen und das erforderliche Mobiliar, die Vorrichtungen, Anlagen, die Ausrüstung und Ressourcen sowie die Infrastruktur, die darin enthalten ist/sind in einem guten und angemessenen Funktionszustand und in Ordnung halten und sämtliche Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Instandhaltung, Wartung und Reparatur tragen.
- Außerdem muss Orderchamp alle erforderlichen Dokumentationsaufgaben übernehmen, die mit der Annahme, Lagerung und dem Transport der Waren verbunden sind, einschließlich der Dokumentation der Bestands- und Materialbilanz und der Führung einer korrekten und aktuellen Dokumentation in Verbindung mit den Waren in dem zum jeweiligen Zeitpunkt von der Marke gewünschten Format.
Stand 07.02.2022










